Nicoles
Pftchentreff

Zertifizierung

08. Aug , 2012

Als Hundehalter ist es – bei dem unüberschaubar großen Angebot  an Hundeschulen und Trainern – sicherlich sehr schwer, eine seriöse und kompetente Hundeschule zu finden, bzw. eine Solche zu erkennen. Deshalb, und auch um nach in Kraft treten der  neuen Hundeverordnung in Niedersachsen, die ja für Ersthundbesitzer einen theoretischen Sachkundetest und einen praktischen Test für Mensch/Hund Teams verlangt, wurde eine staatliche Zertifizierung für Hundetrainer entwickelt. Zuerst hat Schleswig-Holstein und jetzt auch Niedersachsen mit der Zertifizierung von Hundetrainern begonnen. Somit kann man sich als Hundehalter bei Tierärzten und /oder bei öffentlichen Stellen, (z.B. Bundestierärztekammer des jeweiligen Bundeslandes),erkundigen, wo es in Ihrer Nähe eine Zertifizierte Hundeschule gibt.

Die Zertifizierung ist eine amtlich und fachlich unanfechtbare Qualifikation, und basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen. Sie ist frei von einseitg entwickelten  oder ideologischen Inhalten und bescheinigt somit dem Inhaber fachliche Kompetenz in allen Bereichen seiner Tätigkeit.

Die Vorbereitung auf die Prüfungen ist sehr umfassend und zeitintensiv. Es werden drei Prüfungen abgenommen: Ein schriftlicher Multiple Choice Test, ein Fachgespräch vor einer Kommission und schließlich ein praktischer Prüfungsteil. Damit kann man sich als Hundebesitzer sicher sein, eine wirklich fundierte Fachkraft für die Ausbildung seines Hundes zu bekommen.

Unabhängig von meinen bisherigen Qualifikationen habe ich begonnen, mich auf die Zertifizierung vorzubereiten und habe heute die schriftliche Prüfung mit Erfolg abgelegt. Über den weiteren Prüfungsverlauf werde ich berichten.

Wie versprochen, hier nun ein paar Worte zum weiteren Verlauf der Prüfungen. Beide Prüfungsteile, das Fachgespräch und den praktischen Prüfungsteil habe ich am 25.06.2012 mit Erfolg abgelegt und bin somit staatlich zertifizierte Hundetrainerin.

Darüberhinaus bin ich zur Abnahme der Sachkundeprüfungen von Hundehaltern nach § 3 Abs.3 NhundG anerkannt. (Umgangssprachlich Hundeführerschein) Ich freue mich, Ihnen diesen zusätzlichen Service anbieten zu können.