Nicoles
Pftchentreff

Auf ein (ehrliches) Wort

17. Sep , 2011

Immer wieder werde ich darauf angesprochen, ob ich nicht auch Begleithundprüfungen(BH) anbieten kann.

Diesen Fragen entnehme ich, dass auf diesem Gebiet grösste Unsicherheit, bzw. Unwissenheit herrscht.  Deshalb möchte ich hier nun etwas Licht ins Dunkel bringen.

Eine BH ist nur wirklich wichtig, wenn man sportliche Turniere bestreiten möchte. Sie ist Grundvoraussetzung zur Zulassung für z.B. Agility- Obedience oder Turnierhundsportturniere. Wenn ein Hund negativ aufgefallen ist, z.B. andere Hunde gebissen hat, konnte vom Veterinärsamt eine Maulkorbpflicht bis zum Bestehen der BH verfügt werden. Der springende Punkt ist aber, das man eine BH nur als Mitglied eines Hundevereines ablegen kann, der seinerseits Mitglied im DVG ist. Das hört sich ein bisschen kompliziert an, bedeutet aber, das man als freie Hundeschule gar keine BH abnehmen kann, bzw. darf. Man kann nur die Vorbereitung dazu anbieten. Ist der Hund prüfungsbereit, muss man sich als Halter in einem Hundeverein anmelden, der seinerseits die Prüfung ausrichtet.  Zuerst legt man als Halter eine theoretische Prüfung ab. Nach Bestehen geht es dann in die praktische Prüfung mit dem Hund.

 Ein Hundeführerschein ist eine von den Anforderungen her verschärfte BH. Um den Hundeführerschein ablegen zu können, muss man nicht zwingend Mitglied in einem dem DVG angeschlossenen Verein werden. Allerdings werden an den abnehmenden Richter dieser Prüfung genau definierte Anforderungen gestellt, die Dieser nachweisen muss. Der Ausbilder, sowie der abnehmende Prüfer muss also lizensiert sein.  Die Prüfung selbst besteht wie die BH aus einem theoretischen, sowie aus einem praktischen Teil.

Wieder etwas anderes ist die neue Hundeverordnung in Niedersachsen. Diesbezüglich bestehen die meisten Unsicherheiten.

Es ist vorgesehen, das diejenigen Hundehalter eine theoretische Sachkundeprüfung nach einem Jahr, und eine praktische Prüfung mit ihrem Hund nach zwei Jahren Hundehaltung ablegen müssen, die in den letzten 10 Jahren nicht nachweislich zwei Jahre ununterbrochen und ohne Zwischenfälle Halter eines Hundes waren.   Die  Prüfungen dürfen aber nur von einem Hundetrainer, bzw. Prüfer abgenommen werden, der von der Tierärztekammer Niedersachsen zertifiziert und darüberhinaus vom zuständigen Veterinärsamt zugelassen ist, sowie von den niedergelassenen Tierärzten. Mitgliedspflicht in Vereinen besteht nicht. D.h., zählt man zu dieser Gruppe Hundehalter, nützen weder die BH, noch der Hundeführerschein. Dieses sind völlig andere Baustellen. Deshalb wäre es in meinen Augen unfair, gutgläubigen, nach Hilfe suchenden Hundehaltern diese Prüfungen anzubieten, ohne auf die Bedeutung hinzuweisen.

Gerne biete ich aber die Vorbereitung für die BH auf Nachfrage an.

Dies ist für den Laien alles ziemlich verwirrend. Deshalb fragen Sie am Besten immer nach der für Ihre Lebensumstände passenden Prüfung. Lassen Sie sich Nachweise über die Qualifikationen der Trainer zeigen, oder wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihren Tierarzt.